Gefährdungsbeurteilung für Schwangere - seit 01.01. drohen Bußgelder

12. Januar 2019

Das neue Mutterschutzgesetz brachte gravierende Änderungen mit sich – unter anderem eine, die schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes für reichlich Wirbel sorgte: Jeder Arbeitgeber muss alle Gefährdungsbeurteilungen im um mögliche auftretende Risiken für werdende oder stillende Mütter ergänzen – egal ob überhaupt eine Frau an einem bestimmten Arbeitsplatz oder in einem bestimmten Arbeitsbereich tätig ist. Seit 01. Januar 2019 müssen für alle Arbeitsplätze die Dokumentation bzw. der Nachweis einer Gefährdungsbeurteilung vorliegen, sonst können Bußgelder verhängt werden.