Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Nicht unter Druck setzen lassen

26. August 2016

Um Angebote zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu vermarkten, setzen Privatanbieter Betriebe unter Druck

Immer mehr Institute, Agenturen oder Berater nutzen das Argument der gesetzlichen Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, um Betriebe unter Druck zu setzen und aus ihren angebotenen Dienstleistungen privatwirtschaftliche Vorteile zu ziehen, warnt die Berufsgenossenschaft Holz und Metall.

„Darauf sollte man sich nicht einlassen“, so die Diplom-Psychologin Sonja Berger aus dem Bereich Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Es gibt zwar die Pflicht der Betriebe, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen, diese zu dokumentieren und einen nachvollziehbaren Prozess zu implementieren, „aber die Androhung von Bußgeldern oder Regress von Dienstleistern und Beratern basiert nur auf deren finanziellen Interessen.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie alle Beteiligten des Arbeitsprogramms GDA Psyche distanzieren sich von den Angeboten der selbsternannten Experten“, so Berger. Bei der Einbindung der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung fungieren üblicherweise die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte als Berater der Betriebe. Sie werden von den Betrieben ohnehin gemäß der DGUV Vorschrift 2 beauftragt.

Keiner der externen Berater ist aber gesetzlich befugt, Bußgelder zu verhängen oder Betriebe in Regress zu nehmen. Dies wäre nur von Seiten der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften sowie der staatlichen Ämter für Arbeitsschutz möglich, die aber beim Thema „Einbeziehung der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung“ momentan primär auf die Beratung der Betriebe und die Qualifizierung der Verantwortlichen setzen, so die BGHM in Ihrer Mitteilung.

Mit der Prüfliste für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, eine von riskoo entwickelte Kurzanalyse für die Arbeitsgestaltung, kurz RiKA, können Arbeitgeber und Führungskräfte die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in kurzer Zeit rechtskonform dokumentieren. Sie ist Bestandteil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung in riskoo.