Sachsen-Anhalt: Ein Drittel der Betriebe hat Mängel beim gesetzlichen Arbeitsschutz

15. September 2016

In seinem Jahresbericht 2015 attestiert das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt den Betrieben zwar nur wenige schwerwiegende Mängel, jedoch konnten nur 40 Prozent einen rechtskonformeren Arbeitsschutz nachweisen. Insgesamt kommen die Kontrolleure des Fachbereichs Arbeitsschutz zur Einschätzung, dass etwa ein Drittel der Unternehmen ihre Organisationspflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz nicht erfüllen. Vor allem sind es kleine Betriebe mit Mängeln beim Arbeitsschutz. Ein zentrales Bewertungskriterium stellte die Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung dar.