In Spanien stehen sieben Unternehmen wegen eines Arbeitsunfalls vor Gericht

25. Juli 2016

Auch in Spanien gelten Arbeitsschutzgesetze: 15 Personen und sieben Unternehmen sollen für einen Arbeitsunfall, welcher sich im September 2015 an der Playa de Palma ereignet hat, zur Rechenschaft gezogen werde. Bei diesem Arbeitsunfall kamen zwei Arbeiter im Alter von 31 und 56 Jahren ums Leben, nachdem sie von einer 50 Tonnen schweren Betonplatte begraben worden waren, drei weitere Arbeiter wurden verletzt. Den Angeklagten werden fahrlässige Tötung in zwei Fällen, fahrlässige Körperverletzung in drei Fällen sowie Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz zur Last gelegt, meldet Das Inselradio aus Palma de Mallorca.

Im Übrigen sind die spanischen Betriebe den deutschen Arbeitgebern in Sachen Gefährdungsbeurteilung einen Schritt voraus. Nach der europäischen Studie ESENER-2 verfügen knapp 90 % der spanischen Betriebe über eine Gefährdungsbeurteilung, während in Deutschland nur 66 % der Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung vorweisen können.

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