Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden

Informationen zum Arbeitsschutz von unseren Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagern

Hier informieren wir Sie zum Gesundheits- und Arbeitsschutz, sowie bei aktuellen Themen im Bereich der Gefährdungsbeurteilungen.

Bitte beachten Sie: Die bereitgestellten Informationen spiegeln die aufgearbeitete Rechtsvorschriften, Leitlinien und berufsgenossenschaftliche Empfehlungen zum Zeitpunkt der Artikelerstellung wieder. Da die Artikel abschnittsweise bearbeitet werden, können sich im Verlauf einer Überarbeitung die Informationsstände der einzelnen Teile mitunter deutlich voneinander unterscheiden und sich auch widersprechen.

Sachsen-Anhalt: Ein Drittel der Betriebe hat Mängel beim gesetzlichen Arbeitsschutz

In seinem Jahresbericht 2015 attestiert das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt den Betrieben zwar nur wenige schwerwiegende Mängel, jedoch konnten nur 40 Prozent einen rechtskonformeren Arbeitsschutz nachweisen.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Nicht unter Druck setzen lassen

Immer mehr Institute, Agenturen oder Berater nutzen das Argument der gesetzlichen Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, um Betriebe unter Druck zu setzen und aus ihren angebotenen Dienstleistungen privatwirtschaftliche Vorteile zu ziehen, warnt die “Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).

Gefährdungsbeurteilung: Update der Prüfkataloge (08082016)

Die Gefährdungsbeurteilung wurde um die Prüfliste 7.0.10 Optische Strahlung – Laserstrahlung erweitert.

Aushangpflichtige Gesetze - Mustervorlage

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen, um die Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten zu informieren (sogenannte aushangpflichtige Gesetze). Eine Mustervorlage für ein Mitarbeiter-Rundschreiben haben wir für Sie zusammengestellt.

In Spanien stehen sieben Unternehmen wegen eines Arbeitsunfalls vor Gericht

Auch in Spanien gelten Arbeitsschutzgesetze: 15 Personen und sieben Unternehmen sollen für einen Arbeitsunfall, welcher sich im September 2015 an der Playa de Palma ereignet hat, zur Rechenschaft gezogen werde.

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