Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden

Informationen zum Arbeitsschutz von unseren Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagern

Hier informieren wir Sie zum Gesundheits- und Arbeitsschutz, sowie bei aktuellen Themen im Bereich der Gefährdungsbeurteilungen.

Bitte beachten Sie: Die bereitgestellten Informationen spiegeln die aufgearbeitete Rechtsvorschriften, Leitlinien und berufsgenossenschaftliche Empfehlungen zum Zeitpunkt der Artikelerstellung wieder. Da die Artikel abschnittsweise bearbeitet werden, können sich im Verlauf einer Überarbeitung die Informationsstände der einzelnen Teile mitunter deutlich voneinander unterscheiden und sich auch widersprechen.

Gefährdungsbeurteilung: Update der Prüfkataloge (25072016)

Die Prüfliste 3.1.1 Arbeitsstätte wurden um die Gefährdungsbeurteilung Arbeitsräume bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C (Sommerhitze) erweitert.

Treppensturz im Home-Office ist kein Arbeitsunfall

Im vorliegenden Fall kam es zu einem Sturz auf dem Weg zur Küche. Die Unfallkasse verneinte das Vorliegen eines Arbeitsunfalles, wogegen die Geschädigte gerichtlich vorging. Diese Entscheidung wurde vom Bundessozialgericht bestätigt.

Gefährdungsbeurteilung: Update der Prüfkataloge (04072016)

Der Prüfkatalog für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wurde um die von riskoo entwickelte Kurzanalyse für die Arbeitsgestaltung, kurz RiKA, erweitert.

Ein Drittel der Betriebe hat kein einziges gesundheitsförderndes Angebot

Bundesweit investieren rund 65 Prozent aller Unternehmen in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Gleichzeitig haben aber über ein Drittel der Betriebe kein einziges gesundheitsförderndes Angebot für ihre Mitarbeiter implementiert – so das Ergebnis einer Online-Befragung des Marktforschers Toluna im Auftrag der pronova BKK unter 1660 Arbeitgebern in Deutschland.

Mitbestimmung des Betriebsrates ist an Gefährdungsbeurteilung gekoppelt

Die Mitbestimmung von Betriebsräten bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind heftig umstritten. Das Landesarbeitsgerichts Nürnberg hat nun in einer Entscheidung (4 TaBV 13/14, 2015) verkündet, dass dem Betriebsrat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung von Mindestarbeitsbedingungen zusteht.

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