Nutzungsvereinbarung der mesino GmbH & Co. KG für app.riskoo.de

1. Allgemeines und Begriffsbestimmungen


Die mesino GmbH & Co. KG (nachfolgend „mesino“ genannt) stellt auf app.riskoo.de eine Webseite zur Verfügung (nachfolgend „Software“ genannt), über welche die Nutzer nach Registrierung für sich und ihren Betrieb online die Gefährdungsbeurteilung nach den Arbeitsschutzvorschriften vornehmen können.

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der webbasierten Software als „Software as a Service“ (SaaS) und ausschließlich gegenüber Unternehmern und ihrer Versicherten im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 1). Der Source-Code ist nicht Gegenstand des Leistungsumfangs. Eine ständige Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, der Zugriff zeitweise in zumutbaren Rahmen beschränkt sein. Für internet-/netzbedingte Ausfallzeiten sowie technische oder sonstige Hard- und Softwareprobleme, die nicht im Einflussbereich von mesino liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter u.a.) ist mesino nicht verantwortlich.

Die Software unterstützt den Betrieb bei der Erstellung und Verwaltung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschriften. Darüber unterstützt die Software die Normadressaten der Arbeitsschutzvorschriften bei der Erfüllung der Anforderungen nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG).

Betriebe sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit ausüben sowie Einrichtungen unter kommunaler oder kirchlicher Verwaltung. Privatpersonen können sich nicht für die Nutzung der Software als SaaS-Lösung registrieren.

Nutzer (named user) sind beauftragte, namentlich bekannte Dritte (bspw. Mitarbeiter) des Betriebs.

Der Betrieb wird die Nutzer (named user) der Vertragssoftware eingehend über die aus dieser Nutzungsvereinbarung resultierenden Pflichten informieren und durch geeignete vertragliche Regelungen auf die Einhaltung sämtlicher aus dieser Nutzungsvereinbarung und damit in Zusammenhang stehenden Pflichten verpflichten.

2. Beginn, Dauer und Kündigung

Die Nutzung der Software setzt zwingend eine Registrierung voraus. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Die Annahme einer Registrierung kann abgelehnt werden.

Die Nutzungsvereinbarung zwischen mesino, dem Betrieb und dem Nutzer kommt mit der Anmeldung bzw. dem ersten Login durch den Nutzer zustande.

Die Vereinbarung kann von einer vertretungsberichtigten Person des Betriebs jederzeit gekündigt werden. Die mesino ist berechtigt die Vereinbarung mit einer Frist von 6 Wochen zu kündigen. Die Möglichkeiten zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB und die fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung nach § 627 bleibt unberührt. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, eine Begründung ist nicht erforderlich.

Ein Vertrag über die Nutzung von kostenpflichtigen Leistungen kommt mit der Bestellung eines kostenpflichtigen Leistungspakets durch den Betrieb zustande. Sofern nicht anderweitig vereinbart, beginnen die kostenpflichtigen Leistungen mit Datum der ersten Erfüllungshandlung. Die Laufzeit der kostenpflichtigen Leistungen werden mit unbestimmter Dauer geschlossen und können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (ausserordentliche Kündigung) bleibt hiervon unberührt.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

Soweit die tatsächliche Nutzung berechtigte Interessen in unzumutbarer Weise beeinträchtigen, ist mesino berechtigt, den Zugriff auf die Software einzuschränken oder zu verhindern. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe wesentlicher Bestandteile oder die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und das Zugänglich machen von unwesentlichen Bestandteilen des Datenbankwerks oder der Datenbank. Alle nachstehend nicht ausdrücklich aufgeführten Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei mesino inklusive aller Nutzungs- und Schutzrechte.

Der Betrieb verpflichtet sich, den Dienst nur für eigene Zwecke zu nutzen und Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich einen gesonderten Zugriff zu ermöglichen. Ausgenommen hiervon sind vom Betrieb beauftragte und namentlich benannte Dritte (named user), die zur Erfüllung des Einsatzzweckes der Software benötigt werden.

Dem Nutzer ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben an den Produkten von mesino zu verändern. „riskoo“ ist eine beim deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wortmarke.

Der Nutzer ist nicht befugt, den Programmcode der Software ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht.

Jeder Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen.

Jeder Nutzer hat bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten mesino unverzüglich zu unterrichten. Im Übrigen ist mesino berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zum Kundenkonto zu sperren. Der Nutzer haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch.

4. Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen unter diesem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung dieser Vereinbarung, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen.

Die Weitergabe an Dritte, die einer gesetzlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen, ist nicht zustimmungspflichtig. Die Weitergabe an Mitarbeiter, welche die Informationen für ihre Tätigkeit bei Durchführung von vertragsgegenständlichen Leistungen benötigen, bedarf ebenfalls keiner Zustimmung. Die Parteien stellen jedoch sicher, dass solche Mitarbeiter an entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind. Eine Nutzung dieser Informationen ist, allein auf den Gebrauch für die Durchführung der Nutzungsvereinbarung beschränkt. Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich über etwaige unbefugte Offenlegungen oder einen möglichen Verlust vertraulicher Informationen.

5. Datenschutz

Für die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sowie für die Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen ist der Betrieb, auch im Namen für die von ihm beauftragen Dritten (named user), verantwortlich. Für einen gesicherten Zugang zur Online-Software werden von mesino lediglich Daten iSv. Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO erhoben bzw. gespeichert.

mesino verpflichtet sich, keinerlei Kopien oder andere Aufzeichnungen von den zur Verarbeitung übergebenen bzw. zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten anzufertigen oder der Anfertigung durch Dritte zu dulden bzw. an Dritte weiterzugeben. Hiervon ausgenommen sind Kopien oder andere Aufzeichnungen, die im Zuge einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung zwingend notwendig sind. Hiervon ausgenommen sind anonymisierte Auswertung zu statistischen Zwecken oder zur Qualitätssicherung, für das Qualitätsmanagement und zur Verbesserung und Durchführung des Services.

6. Haftungsbeschränkung

mesino haftet nicht für die rechtliche Ordnungsmäßigkeit der durch den Betrieb erstellten Dateneingaben und für die Einhaltung der arbeitsschutz- und handelsrechtlich geltenden Aufbewahrungsfristen.

Die dargestellten Inhalte, insbesondere redaktionell aufgearbeitete Rechtsvorschriften und Prüflisten, Leitlinien und Empfehlungen der Unfallversicherungsträger, dienen ausschließlich der neutralen Information und der allgemeinen Weiterbildung. Sie stellen keine Empfehlung der beschriebenen oder erwähnten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Methoden i.S. einer Beratung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dar. Die Prüflisten und Artikel erheben weder einen Anspruch auf Vollständigkeit noch kann die Aktualität, Richtigkeit und Ausgewogenheit der dargebotenen Information garantiert werden. Da die Prüflisten und Artikel abschnittsweise bearbeitet werden (können), können sich im Verlauf einer Überarbeitung die Informationsstände der einzelnen Teile mitunter deutlich voneinander unterscheiden und sich auch widersprechen. Die bereitgestellten Informationen sollten niemals als alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen dienen. Die Prüflisten und Artikel ersetzen keinesfalls die sachkundige Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt.

Es ist außerdem zu beachten, dass sich die Inhalte in den meisten Fällen auf das Recht in der Bundesrepublik Deutschland beziehen, auch wenn dies in den Prüflisten und Artikeln nicht ausdrücklich angegeben ist. Wenn die Gesetze auch in vielen anderen Staaten Europas durch die Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften ähnlich sind, so können doch, durch die unterschiedliche Umsetzung der EG-Richtlinien in den einzelnen Mitgliedsstaaten, gravierende Unterschiede vorliegen.

Für Schäden, insbesondere Datenverluste oder Datenverschlechterung, aufgrund von Fehlern an der Software, der dargestellten Inhalte oder sonstigen Fehlern im Einflussbereich ist die Haftung von mesino, auch für grobe Fahrlässigkeit, durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten verletzt sind.

Sollten einem Nutzer oder Mitarbeiter des Betriebs durch die Nutzung von unentgeltlich zur Verfügung gestellten Diensten (einschließlich des Abrufs von kostenlosen Inhalten) ein Schaden entstehen, so haftet mesino nur, soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder Dienste entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit von mesino.

Weitergehende Ansprüche des Betriebs, insbesondere wegen entgangenen Gewinns mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf zu vertretenden Vorsatz beruht oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben. Gesetzliche Ansprüche auf Mangelbeseitigung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Im Übrigen beschränkt sich die Haftung pro Kalenderjahr auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden bis zu einem Gesamtbetrag für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr, der in diesem Kalenderjahr vom Betrieb gezahlten Vergütung entspricht.

7. Änderungen von Diensten

mesino ist jederzeit berechtigt, auf der Webseite unentgeltlich bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. mesino wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen der Betriebe Rücksicht nehmen.

8. Schlussbestimmungen

mesino ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen im zumutbaren Rahmen zu ändern.

Die Vertragsparteien können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der anderen Partei die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag übertragen.

Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis resultierender Rechtsbeziehungen die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Nutzungsvereinbarung ist Karlsruhe. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Sollte eine Regelung dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, zulässige Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird.