Gefährdungsbeurteilung – so geht es am einfachsten!

Gesetzliche Arbeitsschutzpflichten in nullkommanix umgesetzt.

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Wir wollen, dass Sie auf der sicheren Seite sind.

Eine Gefährdungsbeurteilung zählt wie die Steuererklärung zu den gesetzlichen Pflichten eines Arbeitgebers - ohne Ausnahmen. Seit 2013 gilt dies auch für Kleinunternehmen: Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss ab dem ersten Mitarbeiter eine fortlaufende und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung im Betrieb vorliegen. Welches haftungsrechtliche Risiko Arbeitgeber und auch Führungskräfte eingehen, die keine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegen haben, zeigt die Rechtssprechung. Im Arbeitsschutz ist es wie im Steuerrecht: Unkenntnis der Rechtsvorschriften schützt vor Strafe nicht.

Nicht immer muss erst ein Arbeitsunfall passieren, bevor es für den Arbeitgeber richtig teuer werden kann. Die neue Betriebssicherheitsverordnung beispielsweise sieht bei einer fehlenden Gefährdungsbeurteilung ein Bußgeld von 5.000 Euro vor. Und die Betriebssicherheitsverordnung ist nur eine von über zehn Arbeitsschutzvorschriften, die eine Gefährdungsbeurteilung fordern.

webbasierte Gefährdungsbeurteilung mit der riskoo-Toolbox

webbasierte Gefährdungsbeurteilung mit der riskoo-Toolbox

Durchstarten und in nullkommanix eine Gefährdungsbeurteilung erarbeiten.

Erstellen Sie im Handumdrehen eine Gefährdungsbeurteilung. Dafür haben wir riskoo besonders einfach und intuitiv gestaltet. Sie benötigen nur einen Internetzugang, einen Computer oder ein Tablet. Vergessen Sie komplizierte Vorlagen und unüberschaubare Excel-Tabellen. Auch brauchen Sie kein Expertenwissen. Unsere Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen Ihnen zur Seite. Gemeinsam erarbeiten und dokumentieren wir in kürzester Zeit alle für Sie relevanten Arbeitsschutzforderungen.

Die Gefährdungsbeurteilung von riskoo ist regelkonform und entspricht der Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ von Bund, Ländern und der gesetzlichen Unfallversicherung. So schützen sich Unternehmensleitungen und Führungskräfte bei Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen vor dem strafrechtlichen Vorwurf des Organisationsverschulden – und verwehren sich vor möglichen Haftungsansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch.

Und so einfach kann es funktionieren.*

  • Termin für ein Online-Meeting vereinbaren.
  • Gemeinsam mit den Experten von betriebsarzt.online die Gefährdungsbeurteilung erarbeiten.
  • Dokumentierte Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz in den Händen halten.

Jetzt Angebot anfordern

* Für Arbeitgeber bis 10 Mitarbeiter, welche auf die vereinfachte Regelbetreuung (Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 DGUV Vorschrift 2) zurückgreifen können. Gültig für über 150 Branchen, inklusive Erstberatung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Selbstverständlich mit einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.

Für Arbeitgeber ab 10. Mitarbeiter ist die riskoo-Toolbox mit einem Protokoll- und Berichtswesen für Begehungen, Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses etc. eine umfassende Lösung für die Dokumentationspflichten nach dem Arbeitsschutzrecht. Mehr erfahren …

riskoo – einfach3, regelkonform und effektiv.

Gesundheits- und Arbeitsschutz (be)greifbar machen!

Das sagen die Anwender von riskoo:

Als mittelständisches Unternehmen mussten wir uns „irgendwann“ mit dem Thema Gefährdungsbeurteilung auseinandersetzen. Aufgrund der Fülle an Informationen und rechtlichen Anforderungen ist der Zugriff auf die Arbeitsschutz-Experten von riskoo eine echte Hilfe. Als Unternehmer verzichten wir schließlich auch nicht auf unseren Steuerberater.
Jan-Christoph Gack, Geschäftsführer der Lavano GmbH
Nach einer Betriebsbegehung der Berufsgenossenschaft kamen wir kurz ins Rotieren. Dank der sehr einfachen Möglichkeit, die Gefährdungsbeurteilung „nachzuholen“ und der Hilfestellung, konnten wir nach kaum einer Woche wieder beruhigt schlafen. Gesundheits- und Arbeitsschutz ist seitdem fester Bestandteil im Unternehmen.
Edith Greff, GYM 80 Fitness-Studios
Am Anfang überwog die Skepsis. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist man bestrebt, seine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung selbst in die Hand zu nehmen. Doch sehr schnell kam der Gedanke auf, warum ist eigentlich noch niemand viel früher auf diese Idee gekommen? Sehr gelungen ist die Möglichkeit der gemeinsamen Dokumentation mit dem Betriebsarzt. Auf die kommenden Funktionen bin ich sehr gespannt.
Carina F., Fachkraft für Arbeitssicherheit
Das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung haben wir immer wieder vor uns hergeschoben. Und plötzlich war an einem Tag vieles erledigt. Zauberei! ;)
Peter Müller, Heimleitung

riskoo – eine Gefährdungsbeurteilung für alle.

Kontakt

+49 721 90 98 110-0

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Eine Leistungs- und Preisübersicht finden Sie hier.