Hier informieren wir Sie zum Gesundheits- und Arbeitsschutz, sowie bei aktuellen Themen im Bereich der Gefährdungsbeurteilungen.
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Die Anzahl der Wegeunfälle ist 2017 um rund 2,5 Prozent auf 193.150 Fälle gestiegen. Dagegen hat es an den Arbeitsplätzen knapp 955 000 meldepflichtige Unfälle gegeben und damit ein halbes Prozent weniger als im Jahr zuvor, meldet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Mit 22,5 Unfällen pro 1000 Vollzeitbeschäftigten sei dies die niedrigste Unfallquote seit Bestehen der Bundesrepublik.
Seit 01. Januar 2018 ist das neue „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG)“ vollständig in Kraft. Laut § 32 Abs. 1 Satz 6 werden bis zu 5.000 Euro Strafe fällig, wenn ein Arbeitgeber „eine Gefährdung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beurteilt oder eine Ermittlung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchführt“.
Die aus Bund, Ländern, Unfallversicherungsträgern und Sozialpartnern zusammengesetzte Nationale Arbeitsschutzkonferenz wird ab dem Jahr 2019 einen Schwerpunkt auf die Gefährdungsbeurteilung setzen
Erstellen Sie online eine Gefährdungsbeurteilung nach dem neuen Mutterschutzgesetz (2018) um festzustellen, ob ein betriebliches Beschäftigungsverbot für Schwangere notwendig ist.
Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung.