UV-Strahlung - neue arbeitsmedizinische Vorsorge

19. Juli 2019

Die neue arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung dient vordergründig der Aufklärung und Beratung der Mitarbeiter über ihre individuellen Gesundheitsrisiken und ermöglicht auch Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen. Zudem verweist die neue Anforderung in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge auf weitere notwendige Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber, um die Belastung durch natürliche UV-Strahlung möglichst gering zu halten. So sollen zum Beispiel Sonnensegel oder die Verlagerung der Arbeitszeit schädliche Sonnenstrahlen minimieren. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll die Devise Möglichst raus aus der gefährlichen Sonne lauten.

Die neuen gesetzlichen Anforderungen sind ab sofort in unseren Prüflisten zu den Gefährdungsbeurteilungen zu finden.