Die praxisnahe Lösung für Arbeitgeber.

Auch ohne Superkräfte: gesetzlicher Arbeitsschutz effizient umgesetzt.

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

1) Alternativ können Unternehmen bis 30 bzw. 50 Mitarbeiter (abhängig von der Branche) noch das Unternehmermodell wählen. Die gesetzlichen Anforderungen ab 20 Mitarbeiter, beispielsweise die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, Bestellung von Sicherheitsbeauftragten etc., bleiben jedoch unberührt.

Gesundheits- und Arbeitsschutz (be)greifbar machen!

Arbeitsschutz-Betreuung bis 10 Mitarbeiter

Kostenbewusste Pool-Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Die Scheu von Arbeitgebern mit nur wenigen Mitarbeitern vor bürokratischen Mehraufwand und zusätzlichen Kosten ist nur allzu verständlich. Um die gesetzlichen Anforderungen aus den Arbeitsschutzvorschriften trotzdem erfüllen zu können, haben Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeiter nach der DGUV-Vorschrift 2 Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) die Möglichkeit zur Pool-Betreuung.

Durch die gemeinsame Nutzung betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Leistungen kann eine Regelbetreuung zu angemessen Preisen stattfinden. Mit riskoo als Toolbox für die Erstellung einer branchenspezifischen Gefährdungsbeurteilung sind damit die Vorraussetzungen zur betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung nach der aktuellen Unfallverhütungsvorschrift sichergestellt.

Jedoch ist Einfachheit und Rechtskonformität nur ein Vorteil von riskoo: Kleinbetriebe müssen nicht zwangsläufig hinter die Standards von Großbetrieben zurückfallen. Viele Beispiele zeigen, dass guter Arbeitsschutz nicht nur zur Rechtssicherheit, sondern auch zu einer verbesserten Wirtschaftlichkeit führt. Ein Kleinbetrieb, der auch nur einen einzigen produktiven Arbeitstag durch geringere Ausfallzeiten seiner Mitarbeiter im Jahr gewinnt, spart dabei mehr, als riskoo im Jahr kostet.

Die Pool-Betreuung wird für über 50 Branchen angeboten. Fordern Sie einfach unverbindlich ein Angebot an.

UNTERNEHMERMODELL
€ 35,-vierteljährlich
  • Bis zu 30 bzw. 50 Mitarbeiter
  • Für über 150 Branchen

Alle Preise sind Nettopreise ohne MwSt. Das Angebot gilt nur für Unternehmen und Selbständige. Zzgl. einer einmaligen Einrichtungsgebühr. Alle Leistungsangaben finden Sie hier.

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Arbeitsschutz-Betreuung im Unternehmermodell

Die letzte Meile zur rechtssicheren Betriebsführung ist die Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Gefährdungsbeurteilung.

Sie haben eine Schulung zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung bei Ihrer Berufsgenossenschaft besucht oder sind schon angemeldet? Dann können Sie auf das sogenannte Unternehmermodell (von 1 bis 50 Mitarbeiter je nach Branche) zurückgreifen.

Die Unfallverhütungsvorschrift ist im Bezug auf das Unternehmermodell jedoch sehr stringent. Werden die Verpflichtungen (u.a. aktuell durchgeführte Gefährdungsbeurteilung, Nachweise über eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung) nicht erfüllt, unterliegt der Betrieb automatisch der Regelbetreuung. Wichtig: Die gesetzlichen Anforderungen ab 20 Mitarbeiter, beispielweise die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses, sind auch in der alternativen bedarfsorientierten Betreuung verpflichtend.

Aus diesem Grund haben wir ein Paket zusammengestellt, mit dem Sie die Anforderungen an das Unternehmermodell im Handumdrehen umsetzen können. Sie erhalten einen Bestellungsnachweis für einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Über die webbasierte Toolbox von riskoo können Sie die Gefährdungsbeurteilung recht einfach erstellen und regelmäßig aktuell halten. Gleichzeitig dokumentieren Sie Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen. Und falls Sie den Rat und die Hilfe von einem Betriebsarzt oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit brauchen, können Sie diese jederzeit individuell anfragen.

Die bedarfsorientiere Betreuung wird für über 150 Branchen angeboten. Fordern Sie einfach unverbindlich ein Angebot an.

POOL-BETREUUNG
€ 55,-vierteljährlich
  • Bis zu 10 Mitarbeiter
  • Für über 50 Branchen

Alle Preise sind Nettopreise ohne MwSt. Das Angebot gilt nur für Unternehmen und Selbständige. Zzgl. einer einmaligen Einrichtungsgebühr. Alle Leistungsangaben finden Sie hier.

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Arbeitsschutz-Betreuung ab 11 Mitarbeiter

Gesetzliche Verpflichtung zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung.

Wenn bis 30 bzw. 50 Mitarbeiter (je nach Branche) das Unternehmermodell für Sie nicht in Frage kommt oder sie generell über 10 Mitarbeiter haben, müssen Sie eine schriftliche Vereinbarung über eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung treffen.

Über 2.000 Arbeitsschutzvorschriften und Informationen zur Arbeitssicherheit tangieren den Unternehmensalltag. Hier den Überblick zu behalten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, ist die gesetzliche Aufgabe von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Zwei der tausend Regelwerke, das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV-Vorschrift 2, sind die Basis für eine Aufgabenübertragung zwischen Ihrem Unternehmen und dem Betriebsarzt bzw. der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Betreuungsleistung wird immer von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam erbracht.

Die Regelbetreuung im Arbeitsschutz nach ASiG und Vorschrift 2 besteht aus einer Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuungszeit. Die Zeit für die Grundbetreuung ist pro Mitarbeiter berufsgenossenschaftlich festgeschrieben. Je nach Branchenzugehörigkeit fallen 0,5 h, 1,5 h oder 2,5 h pro Beschäftigten und Jahr an. Die Grundbetreuung wird zwischen den beiden Arbeitsschutz-Akteuren, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, aufgeteilt. Auch dies ist eine gesetzliche Vorgabe.

Die auf die Grundbetreuung aufbauenden betriebsspezifischen Stunden können hingegen anteilig oder fachspezifisch sein. Die Regelbetreuung ab 11 Mitarbeiter erfordert einen hohen Anteil an persönlicher Beratung und Leistungen welche vor Ort erbracht werden müssen.

Wir sind Ihnen gerne bei der Auswahl eines geeigneten Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrer Region behilflich. Unsere zertifizierten Partner sind gleichzeitig auch Experten für die Anwendung der riskoo-Software.

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Webinare

Arbeitsschutz auf den Punkt gebracht.

Webinare sind Online-Seminare, die Ihnen die bequeme Teilnahme am Desktop-PC, Notebook, Tablet oder auch Smartphone ermöglichen. Einfach online und direkt am Bildschirm erklären Ihnen unsere Fachexperten die wesentlichen Punkte und zeigen Ihnen die besten Tipps. Durch die örtliche Unabhängigkeit eignen sich unsere Webinare insbesondere für Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmensleitungen. Die Webinare dauern in der Regel 30 bis 90 Minuten. Es ist jederzeit möglich, eigene Fragen zu stellen. Die Teilnehmer verbinden sich per Audio (Internet oder Telefon) mit dem Präsentationssystem und können sich live in die Diskussion mit einschalten.

Online-Seminar: Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz

In 60 Minuten werden Ihnen die wichtigsten Gesetze und Vorschriften näher gebracht. Sie erfahren, welche Paragraphen es zu beachten gilt, um sich nicht dem Vorwurf des Organisationsverschuldens stellen zu müssen. Handlungshilfen und Beispiele einer effizienten Organisation für die betriebliche Umsetzung runden die Informationen ab. Unser Webinar zum Thema Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz für Unternehmensleitungen und Führungskräfte wird geleitet von Frau Dr. Katja Zugenmaier (Fachärztin für Arbeitsmedizin) und Oliver Nöltner (Fachkraft für Arbeitssicherheit).

Online-Seminare zum Arbeitsschutz

  • Monatliche Termine
  • 160,- Euro p.P. zzgl. MwSt.
  • Interesse? Dann lassen Sie sich vormerken.

Kontakt

+49 721 90 98 110-0

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Eine Leistungs- und Preisübersicht finden Sie hier.