Unternehmermodell: Fehlende Dokumentation kann Konsequenzen haben

26. August 2015

Betriebe ohne Gefährdungsbeurteilung riskieren ihre vereinfachte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung.

Bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung (Unternehmermodell) müssen im Betrieb Dokumente vorliegen, die die Erfüllung der genossenschaftlichen Anforderungen an den Arbeitgeber nachweisen. Die DGUV Vorschrift 1 zählt hierzu auf

  1. Teilnahmenachweis der Unternehmerschulung (Qualifikation- und Fortbildungsnachweise),
  2. aktuelle Unterlagen über die im Betrieb durchgeführte Gefährdungsbeurteilung,
  3. Protokolle (Berichte) von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Konsequenzen, sollten diese Nachweise nicht vorliegen, sind nicht zu missachten:

Erfüllt der Unternehmer seine Verpflichtungen im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuungsform nicht, unterliegt er mit seinem Betrieb der Regelbetreuung nach § 2 Abs. 2 oder 3 dieser Unfallverhütungsvorschrift. (DGUV Vorschrift 2)

Darüber hinaus sind für das Unternehmen noch weitere gesetzliche Dokumentationen von Bedeutung:

Abschließend können noch Dokumentationen gefordert sein, die sich aus branchenspezifischen Tätigkeiten ergeben und weiterführenden gesetzlichen Auflagen unterliegen. Welche dies sind, ergibt sich beispielsweise aus den Prüfkriterien der Gefährdungsbeurteilung.