Warnung vor irreführenden Schreiben zur Ankündigung einer Betriebsbesichtigung

25. Mai 2016

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt aktuell vor einem Schreiben einer sogenannten “Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit” im Auftrag der AuA24, Norderstedt (auf dem Briefbogen der Delphin Consulting UG& Co. KG) in denen Betriebsbesichtigungen angekündigt werden. Die betroffenen Unternehmen und Einrichtungen werden zur Vorbereitung eines Telefonberatungsgesprächen mit einem Sicherheitsinspektor dieser Agentur – innerhalb einer Frist von 7 Tagen – zur Erteilung von detaillierten gesetzlichen Informationen aufgefordert.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. warnt vor diesen irreführenden Schreiben. Diese an die Mitgliedsunternehmen gerichteten Schreiben mit dem Betreff “Ankündigung einer Betriebsbesichtigung” erwecken den fälschlichen Eindruck, die Agentur werde im Namen bzw. im Auftrag der Berufsgenossenschaft tätig. Es handelt sich bei vorgenannter Agentur lediglich um ein privates Unternehmen, welches weder von den gewerblichen Berufsgenossenschaften oder der DGUV beauftragt wurde und / oder sonst wie im Zusammenhang mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung steht. Durch dieses Schreiben entsteht keine Verpflichtung zum Handeln gegenüber dieser Agentur. Eine Reaktion auf diese Schreiben ist nicht erforderlich, erklärt die DGUV auf ihrer Internetseite. Ein Beispielschreiben hat die DGUV bereits veröffentlicht.